Transparenzpflicht
Die Verwaltung darf keine Verträge schließen, die Geheimhaltung erfordern. Bei sensiblen Firmendaten dürfen diese geschwärzt werden. Alle rechtlich wirksamen Passagen müssen jedoch erkennbar und nachvollziehbar sein. Es dürfen keine sinnentstellenden Verkürzungen vorgenommen werden.
WolframBernhardt
Neben der Verwaltung würde ich dieses Gebot auch auf alle Politiker sowie auf Unternehmen, die den Staat gehören, ausdehnen.